Sperrzeit und GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 5187 Tagen) @ Hans

Hallo,
ohne das jetzt belegen zu können - meiner Erinnerung nach übernimmt das Arbeitsamt ab dem 29. Tag die KV-Beiträge bei einer Sperrzeit - Rentenversicherungsbeiträge werden nicht gezahlt sondern die Zeit der Arbeitslosigkeit (Leistungsbezug) als Anrechnungszeit gewertet - aber wie gesagt, ohne Gewähr - muesste am Montag mal in den Unterlagen nachschauen.
Gruss
Czauderna


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