PKV->GKV (Krankenkassenrecht)
Zur Höhe der Beiträge für eine freiwillige Mitgliedschaft der Ehefrau in der gesetzlichen KK : Vom Einkommen des Ehemanns sind Kinderfreibeiträge abzuziehen, so dass von ihr wahrscheinlich nicht viel mehr als der Mindestbeitrag (rund 145,- Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung) zu zahlen wäre.
MfG
ratte1