Lebenspartner (Gesetzliche Krankenkassen)

krischi @, Hamburg, (vor 5186 Tagen)

Moin zusammen,

ich lebe seit einiger Zeit mit meinen Lebenspartenr zusammen. Ich verdiene zuviel, als dass sie Geld vom Amt bekommen würde. Ich bin bei der TK Versichert. Da wir nicht verheiratet sind, kann ich sie dort wohl nicht mitversichern. Meine Frage ist nun, gibt es andere GKK, die Lebenspartenr mitversichern oder geht das grundsätzlich nicht ? Gibt es für Lebenspartner andere Tarife wenn ich sie nicht schon komplett mitversichern kann oder muss ich uns beide einzeln versichern, so als wenn wir nicht zusammen leben würden ?

Krischi

Lebenspartner

Czauderna, (vor 5185 Tagen) @ krischi

Hallo,
nein, wenn keine Heirat erfolgt gibt es auch keine Familienversicherung - bei keiner GKV-Kasse.
Die Lebenspartnerin muss sich selbst versichern - dabei spielt das Einkommen, im Gegensatz bei zur ALG-2-Frage, des Lebenspartners keinerlei Rolle.
Rein formell, wenn sie keine eigenen Einnahmen hat, erhält sie vom Lebenspartner freie Kost und Logis ( amtlich auch Sachbezüge genannt), welche aber unter der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit 851,67 € liegen, so dass hier die niedrigste Versicherungsklasse in Frage käme.
Gruss
Czauderna

Lebenspartner

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5185 Tagen) @ Czauderna

.. sind das denn hier Mann und Frau oder zwei Frauen im Sinne einer eingetragenden Lebenspartnerschaft? Die Pronova BKK z.B. stellt das kurz da und bietet dies wie alle Kassen gemäß SGB V an.

Lebenspartner

Czauderna, (vor 5185 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo,
so ist es, aber selbst bei gleichgeschlechtlichen "Lebenspartnern"
muss eine Heirat vollzogen worden sein.
Gruss
Czauderna

Lebenspartner

GKVler, (vor 5185 Tagen) @ Joachim Röhl

mal wieder ein Beispiel für Halbwissen Herr Röhl

der Ehe gleichgestellt ist die eingetragene Lebenspartnerschaft, "nur" zusammenleben reicht für die Familienversicherung nicht...

Gruß
GKVler

Lebenspartner

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5185 Tagen) @ GKVler

Stop Freunde von DAK bzw. südbadischer BKK: eine vielfach vor dem Standesbeamten, in einigen Bundesländern dem Notar oder auch dem Landratsamt angezeigte und eingetragende Lebenspartnerschaft hat juristisch nichts mit der Ehegemeinschaft zu tun, auch wenn landläufig manche Zeitgeister sie abwertend als Homo-Ehe bezeichen. Bitte auch nicht verwechseln mit der nichtehelichen Lebensgemeinschaft zwischen nicht Gleichgeschlechtigen, wo die Kassen den Partner berechtigterweise nur für eigenen Beitrag aufnehmen können. Näheres und ohne nun in Haarspalterei zu verfallen, ist im LPartG nachzulesen, die versicherungstechnischen Folgen zur angefragten Familienversicherung stehen unverändert im SGB V im §10.

Lebenspartner

GKVler, (vor 5185 Tagen) @ Joachim Röhl

wer hat den das durcheinander geworfen?

.. sind das denn hier Mann und Frau oder zwei Frauen im Sinne einer eingetragenden Lebenspartnerschaft? Die Pronova BKK z.B. stellt das kurz da und bietet dies wie alle Kassen gemäß SGB V an.

Czauderna und ich haben lediglich deine missverständlichen Aussagen klar gestellt - und was die Familienversicherung in der GKV betrifft - sind Ehe und eingetragene Partnerschaft gleichgestellt: beide haben Anspruch auf Familienversicherung unter den gleichen Voraussetzungen. einfach mal den § 10 SGB V lesen.....
in anderen Bereichen ist das anders, von denen hat hier aber überhaupt niemand geredet.

Gruß
GKVler

Lebenspartner

Czauderna, (vor 5185 Tagen) @ GKVler

Hallo "Kollege" Röhrl,
genau so ist es wie der GKV`ler schreibt - ohne "Heirat" geht nix
in der GKV mit Familienversicherung - ich schreibe es gerne auch 3. mal.
Gruss
Czauderna

Lebenspartner

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 5185 Tagen) @ Czauderna

.. von der eingetragenden Lebenspartnerschaft und ich hatte es schon fett hervorgehoben spreche ich ausnahmslos in allen meinen Beiträgen, bis jetzt hat sich der oder die Beitragsstarter/-in aber noch nicht geäußert ob nun nichteheliche Lebensgemeinscahft oder eingetragene Lebenspartnerschaft und wir dürfen uns in Geduld üben.

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