Frage zur priv. Krankenvers. (Private Krankenversicherungen)

Christian Z., (vor 5185 Tagen) @ Micks

Hallo Micks!
Wenn es sich hier bei Ihnen nicht um die Beihilfe Hessens oder Bremens handelt, dann bleibt alles gleich.
Ab Pensionierung gilt ein Beihilfesatz von 70%.

Grüße
Chris


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