Lücke in der GKV bei Arbeitgeberwechsel (evtl. in PKV) (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die freiwillige Versicherung schließt sich immer unmittelbar an die vorherige Pflichtversicherung an. Die Variante 1 (einen Monat nachgehender Leistungsanspruch und erst dann die freiwillige Versicherung) funktioniert also nicht.
MfG
ratte1