Selbstständigkeit im Nebenerwerb bei voller Erwerbsminderung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 5054 Tagen) @ chuk

Hallo, solange man krankenversicherungspflichtiges Mitglied ist zählen Kapitalerträge als auch Mieteinnahmen nicht zum beitragspflichtigen Einkommen.
Gruss
Czauderna


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