Arbeitsaufnahme mit 59 Jahren. Keine GKV möglich (Krankenkassenrecht)
Hallo,
also, ich kenne mehrere, solcher Fälle. Dem Arbeitgeber ist das
relativ egal - im Krankheitsfall zahlt er dir maximal sechs Wochen das Gehalt fort und dann ist er aus der Nummer raus.
Mutterschaftsgeld, na ja - dazu wird es wahrscheinlich auch nicht mehr kommen, und es geht ja auch "nur" um die Kranken- und Pflegeversicherung, nicht um die Renten- und Arbeitslosenversicherung.
was sollte er also dagegen haben können ?.
Gruss
Czauderna