KV Beamtenkind (Sonstige Themen)

Ulf, Samstag, 05.11.2011, 15:57 (vor 4528 Tagen) @ Czauderna

Dass das für die PKV kein Problem ist, habe ich mir schon gedacht.
Aber wie sieht die Beihilfe in NRW das?

Muss man dann nicht im jedem medizinischen Fall ein Schreiben der GKV das diese keine Leistungen erbracht hat?

Kann die Beihilfe dann nicht trotzdem Kürzungen aufgrund 'fiktiver Leistungen' durch die GKV vornehmen?

Muss man das Kind in die Familienversicherung aufnehmen, wenn dies gesetzlich möglich ist, oder kann man auf eine Meldung an die GKV des Vaters verzichten (aus Sicht der Beihilfe NRW)?


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