Ausschluss der Kündigung durch PKV (Private Krankenversicherungen)
Ist es zutreffend, dass PKV-Unternehmen nach einer bestimmten Vertragslaufzeit von sich aus nicht - auch z.B. nicht bei vorvertraglichen Pflichtverletzungen - den Vertrag kündigen/auflösen/anfechten können? Ich meine, mal etwas im Zusammenhang mit der Änderung des VVG von fünf Jahren gehört zu haben.