Befreiung von der Versicherungspflicht - Rücknahme? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wenn du als Arbeitsloser versicherungspflichtig würdest, dann käme die Befreiung nicht zum Zuge, als Arbeitnehmer aber grundsätzlich schon, d.h. während ALG 1 Bezug -GKV - dann wieder PKV - wobei
das letztere nicht zwingend der Fall sein müsste - käme auf die
tatsächliche Fallkonstellation an.