Familienversicherung - Frau mit halbehrenamtl. u. Minijob (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
die Aussage ist nicht so ganz richtig - diese Einnahmen müssen auf jeden Fall angegeben werden, berücksichtigt werden sie aber nur wenn sie auch steuerpflichtig sind (mehr als 2100,00 € jährlich).
Gruss
Czauderna