Beamtin/freiw.vers. -Nachwuchs- Familienversicherung? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
ja, da gab es kürzlich die Änderung der Verfahrensgrundsätze Selbstzahler. Danach ist der Beihilfeanspruch bei GKV-versicherten Beamten jetzt kein Ausschlussgrund mehr. Ich habe von der Änderung auch erst vor kurzem erfahren.
Die nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfreien
Personen sind für die Dauer der nach dienstrechtlichen Regelungen in
entsprechender Anwendung des § 15 BEEG beanspruchten Elternzeit beitragsfrei,
wenn ohne die freiwillige Mitgliedschaft die Voraussetzungen der Familienversicherung
nach § 10 SGB V vorliegen würden; der Ausschlussgrund des § 10
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V bleibt unberücksichtigt.
Quelle: Verbindliche Beitragsgrundsätze freiwillige Mitglieder
-> § 8 Absatz 6 letzter Satz
Schönes Wochenende!
Gruß
RHW