Standardtarif für Rentner in der PKV (Sonstige Themen)
Bin bereits vor mehreren Jahren in den Standardtarif gewechselt, weil mir im Normaltarif die Beiträge einfach über den Kopf gestiegen sind.
Um die gestellte Frage zu beantworten: Der Arzt ist nicht verpflichtet, einen Patienten zu den Konditionen des Standardtarifs zu behandeln, es besteht Vertragsfreiheit. Man muss sich vorher per Versichertenausweis als Versicherter im Standardtarif ausweisen und ausdrücklich fragen, ob der Behandler bereit zur Behandlung nach den (geringeren) Abrechnungssätzen ist. Hier habe ich einige sehr unschöne Abfuhren erlitten. Da kommt man sich dann schon wie ein Patient der untersten Klasse vor.
Besonders die Zahnärzte bilden hier ein unrühmliches Beispiel.
Letztlich aber habe ich dann doch immer die Ärzte gefunden, mit denen ich summa summarum recht zufrieden bin.
Privatversicherter bleibt man zwar, aber eben doch nur in der Holzklasse. Das spürt man dann doch deutlich.