Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer (Private Krankenversicherungen)
Vielen herzlichen Dank Joachim,
dann hat sich der Punkt "wahlärztliche Leistungen" erledigt.
Meinst Du, ich brauche die Zeit für das 2 Bettzimmer auch nicht bezahlen, sondern nur die Zeit im 1 Bettzimmer?
Viele Grüße
Patrick