Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer (Private Krankenversicherungen)

Patrick @, (vor 4944 Tagen)

Ich habe mal eine Frage bezüglich Wahlleistungen:

Ich war in einem Krankenhaus, und habe bei Aufnahme meine Klinikcard vorgelegt.
Ich bin zuerst die längste Zeit in einem 2 Bettzimmer gelegen, danach in ein 1 Bettzimmer umgezogen; Vakanz war dann vorhanden.
Ich habe für die Zeit im 2 Bettzimmer keine Wahlleistungs-vereinbarung unterschreiben müssen, ich denke aber durch Vorlage der Klinikcard ist die Vertragsvereinbarung zustande gekommen. Bei Umzug in das 1 Bettzimmer habe ich die Wahlleistungsvereinbarung 1 Bettzimmer unterschrieben
(nur für diesen Zeitraum).

Für die Wahlleistung "privatärztliche Behandlung" habe ich für den gesamten Zeitraum keine Vereinbarung unterschrieben.

Auf der Station waren 30% PKV versichert und der Rest GKV.
Die Chefarztbehandlung hat somit jeder erhalten.

Muss ich die Wahlleistung Chefarzt begleichen?
Oder kann ich die Rechnung mit dem Hinweis zurücksenden,
es liegt keine Wahlleistungsvereinbarung "Chefarzt" vor?

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Patrick

:-(

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4944 Tagen) @ Patrick

Du mußt nicht zahlen, denn was Du schwarz auf weiß hast, kannst Du getrost nachhause tragen. In diesem Sinne mal eine sehr anschauliche Aufschlüsselung von nichtmedizinischen Wahlleistungen bzw. wahlärztlichen Leistungen am Beispiel der Münchner Uniklinik. Auf der Klinikkarte selbst ist nur notiert, daß die allgemeinen Krankenhausleistungen und wahlweise der 1 oder 2Bettzimmerzuschlag direkt vom Privatversicherer übernommen wird. Mehr nicht. Und im medizinischen Notfall bleibt die Klinik sogar auf den kompletten Zusatzkosten sitzen, denn nur mit Einwilligung kann abgerechnet werden. Sicher gibt es im Rahmen der gehobenen Unterbringung noch weitere Extras von der eigenen Sanitärzelle (Infektionsherd Krankenhaus!) über Wahlessen und Flachbildschirm bis hin zu frischen Tagszeitungen, Blumebouquets oder einem Internetanschluß. Denn das Leben geht auch in der Unfallchirurgie weiter und fast alle Privatversicherten schätzen die Wahrung der Privatsphäre, egal ob nun Steuerberater oder Liebste vorbeischauen, wo im Mehrbettzimmer alle große Ohren machen würden ..

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Patrick @, (vor 4944 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Joachim,
vielen Dank für Deine Infos.
Ich dachte nur, durch Abgabe der Klinikcard (1/2 Bett) und Inanspruchnahme eines Zweibettzimmers habe ich meine Willenserklärung geäussert.
Neben mir lag ein Patient GKV als Regelleistung, ich hab mich irgendwie geärgert, dass ich den Zweibettzimmerzuschlag zahlen soll. Gut ich war auf der offiziellen Privatstation und hatte auch mündlich geäussert, das ich eine Zusatzversicherung habe.

Ich trau mich nicht so, jetzt einfach zu sagen, ich zahle nur für den Zeitraum das Einbettzimmer, wo ich auch eine Wahlleistungsvereinbarung unterschrieben habe. Auf diesem Formular ist aber auch dann NICHT "privatärztliche Liquidation" angekreuzt worden...

Man behandelte dort sowieso alle Patienten gleich, ich äusserte mal in einer Visite, dass ich die Wahlleistungen dann auch streichen könnte...

Ich dachte, dass mündliche Willenserklärungen auch reichen, oder?

Was soll ich machen?

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Patrick:-(

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4944 Tagen) @ Patrick

Das geht nur mit schriftlicher Zustimmung vor! Behandlungsbeginn und gilt auch nicht für die Notfall-oder akute Schmerzbehandlung. So kann ein Komapatient zwar durch seine Klinikkarte als Privatpatient erkannt und umfangreichst behandelt werden, wenn es aber zur Abrechnung kommt, bliebe das Krankenhaus auf allen wahlärztlichen und Wahlleistungen sitzen. Die hübsche Fachanwältin für Medizinrecht Dr. Schröder hat sich zum Thema Honorarvereinbarung umfangreich geäußert.

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Patrick @, (vor 4943 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen herzlichen Dank Joachim,
dann hat sich der Punkt "wahlärztliche Leistungen" erledigt.

Meinst Du, ich brauche die Zeit für das 2 Bettzimmer auch nicht bezahlen, sondern nur die Zeit im 1 Bettzimmer?

Viele Grüße

Patrick

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4943 Tagen) @ Patrick

So ist es. Was meinst Du wie viele Kassenpatienten sich freuen, wenn sie mal ohne Aufpreis im 2Bettzimmer liegen dürfen, zumal ja mittlerweile viele Kliniken die Bettenanzahl auf unter vier pro Zimmer gesenkt haben. Glücklicherwiese leben wir nicht auf der Insel unter Obhut der NSH und müssen uns zu acht gemein machen.

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Patrick @, (vor 4943 Tagen) @ Joachim Röhl

Vielen herzlichen Dank an Dich, Joachim "PKV-Profi"...:-)

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4943 Tagen) @ Patrick

Diesen Titel darf nur unser Thomas tragen und ist leider schon längere Zeit nicht mehr am Schreiben.

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Samson, (vor 4942 Tagen) @ Joachim Röhl

Diesen Titel darf nur unser Thomas tragen und ist leider schon längere Zeit nicht mehr am Schreiben.

Du meinst wohl unseren Thorulf? ;-)

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4942 Tagen) @ Samson

Von Thorulf Müller ist in letzter Zeit auch wenig zu hören, meinte aber unseren Thomas, dessen Beiträge vor allem im so kniffligen Beihilfebereich zu lesen immer ein Hochgenuß sind.

Leistungsrecht: Wahlleistungen Chefarzt und 1/2 Bettzimmer

Samson, (vor 4939 Tagen) @ Joachim Röhl

Joachim, TM ist bei XING in den einschlägigen PKV und GKV sehr aktiv und das in bekannt provokanter aber korrekter Art.

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