Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)
Wenn Arzneimittel nicht in die Kostenerstattung einbezogen sind, dann wird der Arzt mit Blick auf sein Budget auch nur das kassengängige Medikament verschreiben. Anstatt dem hochwirksamen LORZAAR® gibts dann für den Bluthochdruckerkrankten eben nur Carvedilol oder allenfalls Lisinopril.