Kostenerstattungsprinzip nicht für Zahn/Stationär sinnvoll? (Private Krankenversicherungen)

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4926 Tagen) @ Reinhard

Wenn Arzneimittel nicht in die Kostenerstattung einbezogen sind, dann wird der Arzt mit Blick auf sein Budget auch nur das kassengängige Medikament verschreiben. Anstatt dem hochwirksamen LORZAAR® gibts dann für den Bluthochdruckerkrankten eben nur Carvedilol oder allenfalls Lisinopril.


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