Rückkehr aus dem Ausland (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 4924 Tagen) @ MArtin Gädke

Hallo,
ja, die Barmer ist zuständig für ihn - am besten, sofort nach Rückkehr dort vorstellig werden und die Versicherung beantragen.
Probleme könnte es allerdings geben, wenn er seinen Erstwohnsitz seinerzeit nicht abgemeldet hatte. Dann könnte es sein, dass die Kasse versucht, Beiträge rückwirkend zu fordern - wie gesagt, könnte.
Gruss
Czauderna


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