Wahltarif kündigen und später wieder beantragen? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
mir fallen zwei Gründe ein, die problematuisch werden könnten:
- den Wahltarif gibt es nicht mehr in der gleichen Form (evtl. in einer geänderten Variante)
- eine Teilnahme ist oft erst ab 1.1. des Folgejahres möglich.
Gruß
RHW