Wahltarif kündigen und später wieder beantragen? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, (vor 4917 Tagen) @ GesetzlicherKunde

Hallo,

mir fallen zwei Gründe ein, die problematuisch werden könnten:

- den Wahltarif gibt es nicht mehr in der gleichen Form (evtl. in einer geänderten Variante)

- eine Teilnahme ist oft erst ab 1.1. des Folgejahres möglich.

Gruß

RHW


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