Krankentagegeld ab 7.Woche für Selbstständige (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Krankengeld für Selbständige wird gezahlt, wenn wegen der Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkommen entgeht. Das dem so ist bestätigt der Versicherte durch seine Erklärung, entweder bei Wahl der Krankengeldklasse oder wenn eben die Krankengeldzahlung ansteht. Die Kasse muss dies so akzeptieren !!!
Beweisen kann das ein Selbständiger sowieso nicht direkt.
Allenfalls könnte dies der Einkommenssteuerbescheid für dieses Jahr belegen.
Die Erklärung ist auch schlüssig, wenn z.B. während der Erkrankung
ein Ersatzmitarbeiter eingestellt werden muss oder wenn die
Betriebseinnahmen rückläufig sein werden - du schreibst ja, dass du schon Kredite aufnehmen musst. Deine eigene Arbeitskraft kannst in der Höhe eines Bruttogehaltes eines deiner Mitarbeiter
durchaus bewerten.
Mein Rat - Widerspruch einlegen, wobei ich davon ausgehe, dass die Kasse die Ablehnung der Krankengeldzahlung schriftlich mit einer Rechtsgrundlage und einer Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt
hat.
Dem Widerspruch einen Krankengeldauszahlschein (kann man im Internet downloaden), vom Arzt bestätigt, beifügen.
Gruss
Czauderna