Versorgungsbezüge und Familienmitversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Czauderna,
hallo RHW,
danke für eure detailierten Kommentare . Nun muss ich noch einmal genauer fragen: Zählt mein fiktiver Versorgungsbeitrag von 200,- € als Einkommen? Wenn ja, dann liege ich über der Freigrenze von 375,- € pro Monat für Familienversicherte. Wenn nein, dann könnte man so argumentieren: Beitrag auf den Versorgungsbezug muss gezahlt werden, da aber das Einkommen (steuerlich betrachtet) unter 375,- € bleibt, besteht die Familienversicherung weiter?
Grüße
Lynda