schwerbehindertes erwachsenes Kind eines Beamten (Private Krankenversicherungen)
Hallo Klara,
dann würde vom Dienstherrn des verstorbenen Vaters ein Waisengeld gezahlt und weiterhin ein Beihilfeanspruch bestehen. Beim Prozentsatz bin ich mir aber nicht sicher. Die PKV bestände weiterhin (ggf. mit veränderter Beitragshöhe).
Vielleicht gibt es hier nähere Auskünfte:
http://www.beamtentalk.de/
Gruß
RHW