Bisher PKV- bald GKV mit Kostenerstattung (Gesetzliche Krankenkassen)
muss ich zwingend bei ambulanter Kostenerstattung auch beim Zahnarzt die Zahnbehandlung mitwählen?
oder kann ich bei der GKV nur Kostenerstattung für ambulant wählen und den Zahnarzt komplett über Chipkarte abrechnen und ggf. eine normale Zahnzusatzversicherung abschließen, z.B. Münchener Verein 769+564?