Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich? (Gesetzliche Krankenkassen)

manfred, (vor 4862 Tagen)

Ich habe derzeit noch meinen Hautwohnsitz in Ö, arbeite aber in D. Bin somit in D krankenversichert, hatte aber bis jetzt durch das Doppelabkommen (E106 Formular) eine E-Card und konnte somit meine Ärzte in Ö besuchen. Jetzt möchte ich meine Hauptwohnsitz nach D verlegen, werde dann aber trotzdem viel in Ö sein und möchte weiterhin meine Ärzte in behalten. Besteht hier die Möglichkeit weiterhin eine E-Card für Ö zu haben?

Danke

Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich?

RHW, (vor 4862 Tagen) @ manfred

Hallo,

man bekommt von der dt. Krankenkasse eine Versichertenkarte für D. Für Urlaube im EU-Ausland bekommt man eine europäische Versichertenkarte (=EHIC) - oft auf der Rückseite der dt. Versichertenkarte. Damit wird man im Ausland wie ein einheim. Versicherter behandelt.

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/UrlaubAusland/MerkblaetterUrlaub.htm

Gruß

RHW

Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich?

x-perte @, (vor 4862 Tagen) @ RHW

Hallo,

ist das wirklich so? Ich dachte das gilt nur für Notfallbehandlungen.

Gruß

x-perte

Wohnhaft in D, zum Arzt in Österreich?

RHW, (vor 4862 Tagen) @ x-perte

Hallo,

ja, das gilt bei EU-/EWR-Staaten für alle Behandlungen - auch z.B. Früherkennungsuntersuchungen.

Eine Ausnahme ist, wenn man gezielt für eine Behandlung in ein anderes Land fährt. Hierfür ist vor der Behandlung ein Bogen auszufüllen, dass dem nicht so ist.

Hier die Regelungen für Urlauber in D:

KBV - Behandlung von Urlaubern aus dem Ausland in D

Gruß

RHW

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