erst als AN in GKV, dann als Selbstständiger in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo RHW,
danke für diese Einschätzung! Dass bei einer ggf. stattfindenden Neuberechnung der Vergangenheit Arbeitgeber- und nehmer-Anteile zurückerstattet werden, wusste ich nicht, auch für diese Info besten Dank!