erst als AN in GKV, dann als Selbstständiger in GKV (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVGast @, (vor 4856 Tagen) @ RHW

Hallo RHW,

danke für diese Einschätzung! Dass bei einer ggf. stattfindenden Neuberechnung der Vergangenheit Arbeitgeber- und nehmer-Anteile zurückerstattet werden, wusste ich nicht, auch für diese Info besten Dank!


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