Seit 2010 ohne KV - Bitte um Rat (Gesetzliche Krankenkassen)

x_nightwish_x, (vor 4846 Tagen)

Hallo,

meine Lebensgefährtin ist seit Januar 2010 ohne GKV.

Bis zum 31.12.2009 war sie über das Jobcenter krankenversichert, danach hat sie den Versicherungsschutz "auslaufen" lassen. Ende 2010 ist sie zu mir gezogen und lebt nun als Hausfrau. Bei ihrer letzten GKV hat sie Beitragsrückstände (ohne die Zeit von 01/2010 bis heute) von über 4.000,- angehäuft, die sie nicht bezahlen kann. Damit sie zurück in die GKV kommt, habe ich bei 2 anderen GKVs angefragt, ob sie aufgenommen werden kann (mit Rückzahlung der Monatsbeiträge von 01/2010 bis heute). Die beiden GKVs mussten die Aufnahme ablehnen, da sie sich zwingend in ihrer letzten GKV versichern müsste, bevor sie dann wechseln darf ("die letzte GKV muss die säumigen Beiträge eintreiben"). Seltsamerweise waren sich beide Sachbearbeiterinnen dieser Tatsache am Anfang nicht bewusst und wurden erst nach einem Anruf bei der Tarifstelle darüber informiert und mussten darauf die Aufnahme ablehnen.

- Stimmt das so bzw. gibt es doch einen Weg, sofort in eine andere GKV zu wechseln?
- Ist ihre letzte GKV gesetzlich verpflichtet, sie trotz der Beitragsrückstände wieder aufzunehmen (die aktuellen Monatsbeiträge würde ich für sie zahlen)?

Durch die hohen Rückstände wäre sie gezwungen, eine Privatinsolvenz anzumelden. Sind fehlende GKV-Beiträge alleine ausreichend, um ein Privatsinolvenzverfahren zu eröffnen? Gibt es evtl. einen anderen Weg?

Vielen Dank vorab für eure Hilfe.

Seit 2010 ohne KV - Bitte um Rat

Czauderna, (vor 4845 Tagen) @ x_nightwish_x

Hallo,
so, wie ich es lese, würden die Beitragsrückstände von ca. 4000,00 € erst entstehen, wenn die Versicherung bei der alten Kasse tatsächlich rückjwirkend wieder hergestellt würde.
Momentan hat Sie keine Möglichkeit Mitglied einer anderen GKV-Kasse zu werden, es sei denn Krankenversicherungspflicht tritt
ein, und das kann hier nur aufgrund einer versicherungspflichtigen Tätigkeit oder durch ALG-2 Bezug möglich sein. Letzteres scheint ausgeschlossen zu sein, weil Sie bei dir wohnt und deshalb keinen Anspruch auf Leistungen hat.
Gruss
Czauderna

Seit 2010 ohne KV - Bitte um Rat

x_nightwish_x, (vor 4845 Tagen) @ Czauderna

Hallo,

die 4.000,- sind noch Forderungen aus der Zeit, bevor das Jobcenter die Beiträge übernommen hat. Die Beiträge von 2010 bis heute kämen zusätzlich dazu.

Das Problem ist, dass die Kasse meine Partnerin zwar wieder aufnehmen müsste, aber sie als "leistungsfrei" behandeln würde, bis alle Rückstände beglichen sind, selbst wenn wir von nun an die monatlichen Beiträge und die Rückstände von 2010 bis heute in Raten abstottern würden.

Daher würden wir sie gerne in einer anderen GKV anmelden, weil sie dort dann die normale Versorgung hat. Sind die Berater in den Geschäftsstellen wirklich angehalten, diese Vorgabe knallhart umzusetzen? Gibt es keinen Handlungsspielraum oder ein Hintertürchen?

Was passiert weiter wegen der Rückstände? Es wird wohl einen Vollstreckungsbescheid geben... der Gerichtsvollzieher wird feststellen, dass bei ihr nichts zu holen ist. Was dann? Die Forderungen werden damit ja nicht erloschen sein... Folgt dann die Privatinsolvenz? Kann man KV-Beiträge überhaupt durch eine Privatinsolvenz entschulden?

Seit 2010 ohne KV - Bitte um Rat

RHW, (vor 4843 Tagen) @ x_nightwish_x

Hallo,

trotz der Beitragsrückstände besteht ein eingeschränkter Leistungsanspruch:

Absatz 3a ab Satz 2

Eine Wahlmöglichkeit zu einer anderen Krankenkasse besteht nicht:

Absatz 5

Gruß

RHW

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