Familienversicherung und Einnahmen ü 365 € (Gesetzliche Krankenkassen)

Herr Müller @, (vor 4844 Tagen)

Hallo und guten Tag

hier ein (für mich) etwas kniffeliges Problem was sich leider weder mit meiner KK noch mit dem Netz so einfach lösen ließ.

Vorweg:Ich bin Familienversichert ü. die Frau und zur Zeit Hausmann (ja soetwas gibt es auch ;o)).
Nun gibt es seit 3 Jahren eine Photovoltaikanlage welche nach den ersten Jahren nun (wegen der erfolgten größeren Abschreibungen ) etwas Geld einbringt.
Dazu kommt ab nächstem Jahr eine Mieteinnahme.
Beides zusammengerechnet ergibt dann einen Betrag der immer mal ein wenig um 850 bis 900 Euro auf den Monat gerechnet schwankt.
Macht durch 2 geteilt(50% Frau/50% Mann)sagen wir mal 450 Euro vor Steuern.....also das was die KK interressiert.
Der Protagonist(ich) überschreitet damit ja die Grenze von 365 ? € und wäre beitragsplichtig.

Dazu ein paar Fragen.
Der Betrag aus der PV -anlage ist steuerlich eine Gerwerbliche einnahme...Interressiert die KK die Einnahme nach oder vor den Abschreibungen ?

Die Mieteinnahme ist steuerlich eine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung....Interressiert die KK die Einnahme nach oder vor den Abschreibungen ?

Nun habe ich gelesen das
1.3 Zusammenrechnung/Saldierung bei mehreren Einkunftsarten.

Während eine Aufrechnung von positiven und negativen Einkünften unter gleichen Einkommensarten unter Berücksichtigung der zuvor dargelegten Grundsätze möglich ist, ist bei der Saldierung verschiedener Einkunftsarten danach zu unterscheiden, ob es sich um die Berechnung des Gesamteinkommens in Hinblick auf die Feststellung der Familienversicherung oder in Hinblick auf die beitragspflichtigen Einnahmen in der freiwilligen Krankenversicherung handelt.

Familienversicherung

Bei der Feststellung einer Familienversicherung nach § 10 SGB V ist eine Saldierung auch von Einnahmen verschiedener Einkunftsarten zulässig (BSG 26.10.1982 - 3 RK 35/81 und BSG 24.10.1978 - 12 RK 53/76).

Die Ergebnisse der einzelnen Einkunftsquellen sind zusammenzurechnen und ggf. positive Ergebnisse mit negativen Ergebnissen zu saldieren.

Freiwillige Krankenversicherung

Bei der Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen zur freiwilligen Krankenversicherung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbständigen und bei Rentnern eine Saldierung nicht zulässig (BSG 28.02.1984 - 12 RK 65/82, BSG 25.03.1987 – 7 RAr 85/85 und BSG 10.06.1988 - 12 RK 2/87).

wer kann das mal übersetzen?

liege ich falsch wenn ich das wie folgt interpretiere:
-Die KK prüft ob ich noch Fam. versichert sein kann indem sie die Mieteinahmen und PV anlageneneinnahmen saldiert , auch negativ Beträge werden mit gerechnet--Ergebnis z.b. für 2011 unter 365 € p. Monat--->Weiterhin beitragsfrei...

gegenteiliger Fall --> Ergebnis über 365 € p. Monat...Beitragspflichtig --Beitragshöhe ergibt sich aus den Einnahmen aber die Negativen Einkünfte werden nicht saldiert?

...
Falls ich ganz falsch liege bitte ich um eine Aufklärung.


PS:-muß die Frau Ihren Anteil auch "verkrankenkassen"??

Danke im Vorraus

Familienversicherung und Einnahmen ü 365 €

Czauderna, (vor 4844 Tagen) @ Herr Müller

Hallo,
du hast es schon richtig erkannt, es sind zwei verschiedene Sachverhalte, die nacheinander beurteilt werden müssen.
Zuerst die Familienversicherung.
Zuerst die Familienversicherung:
Grundlage für die Berechnung der anrechenbaren Einnahmen bildet der aktuell vorliegende Einkommensteuerbescheid.
Die dort auf dich entfallen Posten (bei gemeinsamer Veranlagung 50% davon) werden dafür hergenommen und wie du schon gefunden hast, da ist die Saldierung möglich (wobei ich gerade am überlegen bin, ob das noch so stimmt seit 2009 - deshalb erst mal ohne Gewähr). Kommt da nun weniger als 375,00 € pro Monat für dich heraus, bleibst du in der Familienversicherung.
Kommt mehr heraus, musst du dich selbst versichern und nun kann für die Berechnung deines Beitrages keine Saldierung mehr stattfinden, d.h. Einnahmen aus gewerblicher Tätigkeit 980,00 €
und Minus aus Vermietung Verpachtung von 980,00 €, ergibt 980,00 € Einkommen.
Zu beachten wäre in diesem Falle aber auch noch, dass die Krankenkassen prüfen würde ob hier eine hauptberufliche Selbständigkeit oder nur eine nebenberufliche Selbständigkeit vorliegt (Unterschied liegt in der Beitragshöhe).
Was deine Ehefrau betrifft - wenn sie als Arbeitnehmerin pflichtversichert ist, muss sie keine weiteren Beiträge entrichten.
Gruss
Czauderna

Familienversicherung und Einnahmen ü 365 €

GKVler, (vor 4843 Tagen) @ Herr Müller

wie schon von Czauderna geschrieben...

zuerst wird die Familienversicherung geprüft - nach dem, was du geschrieben hast, kommst du über die Einkommensgrenze von 375 €/Monat - hier ist das Gesamteinkommen maßgeblich

dass heißt, du müsstest eine freiwillige Krankenversicheurng abschließen - hier und hierfindest du Infos zur Beitragsberecnung

das ist ein Fall, wo ich eine Beratung durch einen Steuerberater empfehlen würde - du hast hier einen recht hohen Gestaltungsspielraum, den du ausnutzen kannst. Werden die Einnahmen einkommensteuerrechltich dir und deiner Frau zugerechnet oder vielleicht auch nur deiner Frau? welche Konsequenzen hat das - steuerrechtlich, beitragsrechtlich und sonstiges? welche Dinge können wie abgesetzt werden?

Gruß GKVler

Familienversicherung und Einnahmen ü 365 €

RHW, (vor 4841 Tagen) @ GKVler

Hallo "Herr Müller",

hier ist die Saldierung der Einkünfte beschrieben:

2.3 Saldierung von Einkünften
Sofern ab dem 1. Januar 2004 mehrere Einkommensquellen unterschiedlicher Einkunftsarten
vorliegen (z. B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen),
sind die Summen der Einkünfte der einzelnen Einkunftsquellen zu ermitteln. Die
Summe der jeweiligen positiven Einkünfte ist danach durch negative Summen der Einkünfte
aus anderen Einkunftsarten zu mindern.

Quelle: Seite 16 des Rundschreibens

Negative Einkünfte aus Vermietung können mit positivemn Einkünften aus der PVA verrechnet werden.


Die Krankenkasse berücksichtigt immer den Begriff der Einkünfte (laut Steuerrecht: § 16 SGB IV -> die Beträge, die abgezogen werden können, richtet sich nach dem Steuerrecht!! -> Zeile "Einkünfte")

Ob die Frau Beiträge von diesen Einnahmen zu zahlen hat, hängt von der Versicherungsart ab:

als Arbeitnehmerin: nein

als Rentnerin: ja

als Beamtin: ja

als freiwilliges Mitglied: ja

Gruß

RHW

Familienversicherung und Einnahmen ü 365 €

Herr Müller, (vor 4838 Tagen) @ RHW

Vielen Dank für die fundierten Antworten.
ich glaub da werde ich mal meinen Gestaltungsspielraum nutzen müssen.

RSS-Feed dieser Diskussion