Familienversicherung und Einnahmen ü 365 € (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo und guten Tag
hier ein (für mich) etwas kniffeliges Problem was sich leider weder mit meiner KK noch mit dem Netz so einfach lösen ließ.
Vorweg:Ich bin Familienversichert ü. die Frau und zur Zeit Hausmann (ja soetwas gibt es auch ;o)).
Nun gibt es seit 3 Jahren eine Photovoltaikanlage welche nach den ersten Jahren nun (wegen der erfolgten größeren Abschreibungen ) etwas Geld einbringt.
Dazu kommt ab nächstem Jahr eine Mieteinnahme.
Beides zusammengerechnet ergibt dann einen Betrag der immer mal ein wenig um 850 bis 900 Euro auf den Monat gerechnet schwankt.
Macht durch 2 geteilt(50% Frau/50% Mann)sagen wir mal 450 Euro vor Steuern.....also das was die KK interressiert.
Der Protagonist(ich) überschreitet damit ja die Grenze von 365 ? € und wäre beitragsplichtig.
Dazu ein paar Fragen.
Der Betrag aus der PV -anlage ist steuerlich eine Gerwerbliche einnahme...Interressiert die KK die Einnahme nach oder vor den Abschreibungen ?
Die Mieteinnahme ist steuerlich eine Einnahme aus Vermietung und Verpachtung....Interressiert die KK die Einnahme nach oder vor den Abschreibungen ?
Nun habe ich gelesen das
1.3 Zusammenrechnung/Saldierung bei mehreren Einkunftsarten.
Während eine Aufrechnung von positiven und negativen Einkünften unter gleichen Einkommensarten unter Berücksichtigung der zuvor dargelegten Grundsätze möglich ist, ist bei der Saldierung verschiedener Einkunftsarten danach zu unterscheiden, ob es sich um die Berechnung des Gesamteinkommens in Hinblick auf die Feststellung der Familienversicherung oder in Hinblick auf die beitragspflichtigen Einnahmen in der freiwilligen Krankenversicherung handelt.
Familienversicherung
Bei der Feststellung einer Familienversicherung nach § 10 SGB V ist eine Saldierung auch von Einnahmen verschiedener Einkunftsarten zulässig (BSG 26.10.1982 - 3 RK 35/81 und BSG 24.10.1978 - 12 RK 53/76).
Die Ergebnisse der einzelnen Einkunftsquellen sind zusammenzurechnen und ggf. positive Ergebnisse mit negativen Ergebnissen zu saldieren.
Freiwillige Krankenversicherung
Bei der Feststellung der beitragspflichtigen Einnahmen zur freiwilligen Krankenversicherung ist sowohl bei Arbeitnehmern als auch bei Selbständigen und bei Rentnern eine Saldierung nicht zulässig (BSG 28.02.1984 - 12 RK 65/82, BSG 25.03.1987 – 7 RAr 85/85 und BSG 10.06.1988 - 12 RK 2/87).
wer kann das mal übersetzen?
liege ich falsch wenn ich das wie folgt interpretiere:
-Die KK prüft ob ich noch Fam. versichert sein kann indem sie die Mieteinahmen und PV anlageneneinnahmen saldiert , auch negativ Beträge werden mit gerechnet--Ergebnis z.b. für 2011 unter 365 € p. Monat--->Weiterhin beitragsfrei...
gegenteiliger Fall --> Ergebnis über 365 € p. Monat...Beitragspflichtig --Beitragshöhe ergibt sich aus den Einnahmen aber die Negativen Einkünfte werden nicht saldiert?
...
Falls ich ganz falsch liege bitte ich um eine Aufklärung.
PS:-muß die Frau Ihren Anteil auch "verkrankenkassen"??
Danke im Vorraus