Versicherung für polnische Grenzgängerin in Deutschland? (Gesetzliche Krankenkassen)

RHW, (vor 4842 Tagen) @ gerod

Hallo,

nach den EU-Regelungen gilt immer das Versicherungsrecht des Staates, in dem man tatsächlich arbeitet. D.h. der polnische Arbeitgeber zahlt Beiträge nach den polnischen Regelungen an die polnische Krankenkasse. Diese erstellt einen EU-Vordruck zur Vorlage bei einer dt. Krankenkasse nach Wahl. Die dt. Krankenkasse erbringt dann die Sachleistungen in D und rechnet diese später mit der poln. KK ab.

DVKA: Arbeiten in Polen

Gruß

RHW


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