Familienversicherung und Einnahmen ü 365 € (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo "Herr Müller",
hier ist die Saldierung der Einkünfte beschrieben:
2.3 Saldierung von Einkünften
Sofern ab dem 1. Januar 2004 mehrere Einkommensquellen unterschiedlicher Einkunftsarten
vorliegen (z. B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Einkünfte aus Kapitalvermögen),
sind die Summen der Einkünfte der einzelnen Einkunftsquellen zu ermitteln. Die
Summe der jeweiligen positiven Einkünfte ist danach durch negative Summen der Einkünfte
aus anderen Einkunftsarten zu mindern.
Quelle: Seite 16 des Rundschreibens
Negative Einkünfte aus Vermietung können mit positivemn Einkünften aus der PVA verrechnet werden.
Die Krankenkasse berücksichtigt immer den Begriff der Einkünfte (laut Steuerrecht: § 16 SGB IV -> die Beträge, die abgezogen werden können, richtet sich nach dem Steuerrecht!! -> Zeile "Einkünfte")
Ob die Frau Beiträge von diesen Einnahmen zu zahlen hat, hängt von der Versicherungsart ab:
als Arbeitnehmerin: nein
als Rentnerin: ja
als Beamtin: ja
als freiwilliges Mitglied: ja
Gruß
RHW