Kurioses nach Namensänderung (Gesetzliche Krankenkassen)

Juks41 @, Aachen, (vor 4825 Tagen)

Hallo zusammen,

nach meiner Scheidung habe ich statt des alten Doppelnamens offiziell meinen Mädchennamen wieder angenommen ,der Teil meines Doppelnamens war.
Dies habe ich mit den entsprechenden amtlichen Nachweisen der BEK mitgeteilt, damit das dort auch geändert wird.

Bei mir familienversichert ist seit 23 Jahren meine Tochter, die nun nach meiner Namensänderung ja etwas anders heisst als ich - vorher war ihr Familienname durch meinen Doppelnamen teilweise meiner ;)..

Die BEK will nun als "Nachweis" dafür, dass meine Tochter trotz des nun abweichenden Namens immer noch meine Tochter ist ;) eine Geburtsurkunde meiner Tochter haben ....wohlgemerkt stehe ich aber auf der Geburtsurkunde meiner Tochter mit meinem "alten" Doppelnamen. Ein "Nachweis" dass ich jetzt ich bin und meine Tochter meine Tochter, ist somit auf DEM Weg völlig absurd und nicht nachweisbar! Der Sachbarbeiter der BEK behauptet aber dass sie das "brauchen" sonst wäre eine weitere Familineversicherung nicht möglich.

Wer weiß, wo so etwas "geregelt" und nachzulesen ist?
Bei einer Namensänderung ändert sich ja sonst nichts!

Da das Familienstammbuch derzeit bei meinem weit entfernten Ex-Mann ist sehe ich es irgendwie nicht ein nun zu dem - ebenfalls weit entfernten - Standesamt eine Geburtsurkunde meiner Tochter nach 23 Jahren Familienversicherung zu besorgen. Schließlich hat UNSER Familienverhältnis ja gar nicht geändert.Sie ist immer noch meine Tochter bloß mein Name (teilweise jedenfalls)hat sich geändert.

Kurioses nach Namensänderung

Gast aus dem Norden, (vor 4824 Tagen) @ Juks41

Am besten den Werdegang noch einmal kurz schriftlich (sachlich und ruhig) schildern und dem Schreiben in der Betreffzeichenzeile den Namen Widerspruch geben. Die BARMER GEK dürfte dann anhand der internen EDV-Masken 231 schon erkennen, dass Ihre Tochter nicht vertauscht wurde und weiterhin bei Ihnen versichert werden kann. Geben Sie vielleicht noch den Hinweis, dass man sich doch bitte die Versicherungsverhältnisse auch im MBW anschauen möge. Dann ist alles im grünen Bereich.

Viel Erfolg und nicht böse sein.

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