Kurioses nach Namensänderung (Gesetzliche Krankenkassen)

Gast aus dem Norden, (vor 4824 Tagen) @ Juks41

Am besten den Werdegang noch einmal kurz schriftlich (sachlich und ruhig) schildern und dem Schreiben in der Betreffzeichenzeile den Namen Widerspruch geben. Die BARMER GEK dürfte dann anhand der internen EDV-Masken 231 schon erkennen, dass Ihre Tochter nicht vertauscht wurde und weiterhin bei Ihnen versichert werden kann. Geben Sie vielleicht noch den Hinweis, dass man sich doch bitte die Versicherungsverhältnisse auch im MBW anschauen möge. Dann ist alles im grünen Bereich.

Viel Erfolg und nicht böse sein.


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