Wechsel nach Ende der Pflichtversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, (vor 4819 Tagen) @ Erna

Hallo,
nein, da liegst du meiner Auffassung nach falsch - da es sich im rechtlichen
Sinn um einen "Kassenwechsel" innerhalb der GKV. handelt, wird dich die neue Kasse ohne Vorlage einer Kündigungsbestätigung nicht annehmen als freiwilliges Mitglied - sicher, du musst nicht kündigen, aber dann müsstest du dich in der PKV versichern. Eine GKV-Kasse dürfte dich dem Grunde nach nicht nehmen, aber fragen bei der Kasse deiner Wahl kostet ja nix.
Gruss
Czauderna


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