Nicht-EU-Ausländer --> PKV? GKV? Wie Nachzahlungen umgehen? (Gesetzliche Krankenkassen)

frere, (vor 4816 Tagen)

Hallo,
folgendes Problem: Ich bin Ausländerin aus Nicht-EU-Land (Südamerika) und habe bis jetzt eine private Reisekrankenversicherung gehabt (läuft aus). Auf der Suche nach einer neuen Versicherung habe ich festgestellt, dass das illegal war, da wohl seit 2007/2009 Vollversicherungspflicht besteht. Ich bin selbstständig mit geringem Einkommen (300 €) und seit 6 Jahren in Deutschland, mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung seit 2009.
Die PKV meint, sie nehme mich nicht, da ich das letzte Mal (bis 1992) über meinen Vater gesetztlich familien(voll)versichert gewesen bin (in Südamerika). Die GKV sagt, sie nehme mich nicht, da ich vorher privat versichert gewesen sei (Reiseversicherung). Aber das zählt doch angeblich gar nicht als vollwertige Versicherung! Wo gehöre ich nun hin??
Ich könnte evtl. bei meinem Mann familienversichert werden. Wird da auch die Vorversicherung geprüft?
Und: Abgesehen davon: Kann ich die Nachzahlungen irgendwie umgehen? Angeblich zähle ich ja nun als nicht vorversichert. Ab welchem Datum müsste ich denn die Prämien nachzahlen? Ich war im Frühjar 2009 das letzte Mal für 1 Monat in meiner Heimat.
Bin sehr dankbar über alle Tipps, da doch recht verzweifelt über die plötzliche "kriminelle" Vergangenheit mit samt der finanziellen Folgen!

Nicht-EU-Ausländer --> PKV? GKV? Wie Nachzahlungen umgehen?

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4816 Tagen) @ frere

Es ist richtig, die befristeten Reiseversicherungen werden von der GKV nicht als vollwertige private Krankenversicherung eingestuft. Dennoch solltest Du der PKV zugeordnet werden, weil Du selbständig tätig bist. Auch nach aktueller Gesetzlichkeit hat ein zugereister Ausländer aus dem Bereich Nicht-EU keine Möglichkeit einer GKV sofort und automatisch beizutreten. Die Möglichkeiten der kostenlosen Familienversicherung wegen selbständigen Einkommens weniger 365€ monatlich lasse ich hier mal aussen vor, da hier nur belegte und bezahlte Vorversicherungszeiten in Betracht kommen würden und Du ja gemäß Deiner Fragestellung die Nachzahlung umgehen möchstest ..

Somit folgender Lösungsansatz: Du wählst entweder eine PKV, die die private Reisevorversicherung einfach anerkennt und im Zweifelsfalle nur eine ärztliche Bescheinigung einfordert, die hoffentlich beste Gesundheit bestätigt. Würdest dann regulär privat versichert sein. Bei einem späteren Wechsel in eine GKV z.B. wegen Familienversicherung, würde der Vorversicherungsnachweis der privaten Krankenversicherung dann bestandssicher sein, heißt keine Nachzahlung provozieren.

Fragen? joachimroehl@web.de

Nicht-EU-Ausländer --> PKV? GKV? Wie Nachzahlungen umgehen?

frere-, (vor 4816 Tagen) @ Joachim Röhl

Danke für die schnelle und kompetente Antwort!
Noch ein paar Rückfragen:
1. Familienversicherung: Ihre Antwort klingt so als wäre es schwierig für mich in die Familienversicherung zu kommen? Angenommen, wir nähmen die Nachzahlungen in Kauf, welche Hürden gäbe es noch?
2. Ich nehme an, es geht nicht, aber zur Sicherheit nochmal die Nachfrage: Kann man durch einen Beitritt in die Familienversicherung vorzeitig aus einem Versicherungsvertrag bei der PKV aussteigen?
3. Und nochmal zur Sicherheit, sorry: Mir wurde gesagt, ich müsste in die GKV, weil ich vorher (bis 1992) gesetzlich krankenversichert war. Das gilt wohl nur für EU-Bürger und ist somit eine Falschaussage?

Nicht-EU-Ausländer --> PKV? GKV? Wie Nachzahlungen umgehen?

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4816 Tagen) @ frere-

zu 1) das Einkommen darf und ich korrigiere in 2012 maximal 375€ betragen und muß durch letzten Steuerbescheid oder mangels solchen einer aktuellen Einnahme-/Überschussrechnung, am besten vom Steuerberater abgesegnet, dargestellt werden; für viele ist es einfach eine Hürde die Beitragsschulden plus noch 5%ige Strafzinsen monatlich!! obendrauf bequem und in Raten zu zahlen ..

zu 2) die Familienversicherung ist eine gesetzliche Pflichtversicherung, bricht sofort den Vertrag in der PKV

zu 3) Brasilien wie auch Thailand gehören noch nicht zu Europa und sind stolz drauf

Nicht-EU-Ausländer --> PKV? GKV? Wie Nachzahlungen umgehen?

RHW, (vor 4807 Tagen) @ frere-

Hallo frere,

wenn eine PKV besteht und dann eine Familienversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse beginnt, gelten diese Fristen:

§ 205 Absatz 2 VVG

Gruß

RHW

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