PKV-GKV - Familienversicherung um 55 herum (Private Krankenversicherungen)
Die Familienversicherung zählt NICHT zu pflichtversicherten Zeiten! Also muss der TO auch nach 10 Jahren wieder in eine PKV.
Die Familienversicherung zählt NICHT zu pflichtversicherten Zeiten! Also muss der TO auch nach 10 Jahren wieder in eine PKV.
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