Befreiung von der Versicherungspflicht (Gesetzliche Krankenkassen)

McLeen, (vor 4810 Tagen)

Hallo Forum,

ich bin schon lange PKV versichert und weiß nicht ob ich mich jemals habe von der Versicherungspflicht befreien lassen oder nicht!
Wo kann ich denn das nachschauen bzw. überprüfen ?

Gruß
McLeen

Befreiung von der Versicherungspflicht und alles vergessen

Gast aus dem Norden, (vor 4810 Tagen) @ McLeen

Was für eine Berufstätigkeit üben Sie denn derzeit aus?
Wie hoch ist ihr Bruttoeinkommen?
Seit wann sind Sie in der PKV?

Befreiung von der Versicherungspflicht

Czauderna, (vor 4810 Tagen) @ McLeen

Hallo,
coole Frage - ich denke mal, dass dein Langzeitgedächtnis hier
bemüht werden muss, sagen wir mal, wenn überhaupt muesste das mehr als 10 Jahre zurückliegen. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht war schon immer eine Antragsbefreiung, d.h. ohne einen schriftlichen Antrag des Betroffenen ging auch vor langer Zeit, und ich spreche mal von 45 Jahren, denn solange kann ich in meinem Job zurück denken, nix.
Es muesste demnach der Fall seinerzeit eingetreten sein, dass die Krankenversicherungspflicht aufgrund des Gehaltes und seiner Höhe
eingetreten ist, du aber in der PKV verbleiben wolltest.
Da hättest du ggf. die Möglichkeit zur Befreiung gehabt und wenn du diese Möglichkeit ausgenutzt hast, dann war vor langer langer Zeit eigentlich immer die ortsansässige AOK zuständig, das habe ich damals (1968-1971) in der Berufsschule gelernt.
Wie auch immer, auf den Antrag muss zwingend ein Bescheid erfolgen,
und dieser Bescheid musste dem Arbeitgeber vorgelegt werden, denn schließlich war der für die Meldung bei der Krankenkasse zuständig und wenn die AOK damals zur Betriebsprüfung kam und feststellte dass jemand versicherungspflichtig war, der Arbeitgeber aber keine Pflichtbeiträge entrichtet hatte, dann konnte nur der Nachweis über die Befreiung die Sache aufklären,
Lange Rede kurzer Sinn, bei deinen früheren Arbeitgebern
nachfragen, ob die noch Unterlagen besitzen - die Kassen heben maximal 30 Jahre lang auf, allerdings nicht diese Dauerbescheinigungen, die werden (glaube ich jedenfalls) noch länger aufbewahrt, muss ich direkt mal fragen bei uns.
Aber ich bin mir ziemlich sicher, dass du di nie hast befreien lassen, sondern eben immer über der Grenze mit deinem Einkommen gelegen hast.
Gruss
Czauderna

Befreiung von der Versicherungspflicht

McLeen, (vor 4809 Tagen) @ Czauderna

Hallo Czauderna,

dankeschön für den liebvollen Beistand ...
Mir ist schon klar dass man zur Befreiung einen Antrag stellen muß und man dann bestimmt eine Bescheinigung darüber bekommt.
Aber wie gesagt das ist alles schon lange her - sprich -
in jungen Jahren interessiert einen manches nicht so sehr, man hat irgendwelche Berater, die einem dies und jenes empfehlen und vor allem denkt man nicht daran dass man irgendwann in Rente geht. Und klar - man (jedenfalls ich) vergisst und verschlampt (z.B. Unterlagen) einiges. Hätte ja sein können dass damals jemand gesagt hat "Mensch - lass Dich doch befreien ...". Heute würde ich nicht alles - aber manches anders machen und mit dem heutigen Wissen würde ich auch nicht mehr zur PKV gehen. Mit der Befreiung der Vers.pfl. ist es bestimmt wie Du annimmst - die ist nie gestellt worden - ich kann mich auch nicht daran erinnern (was natürlich nichts heißt). Ich dachte halt das würde irgendwo in den Unterlagen (Antrag zur PKV- Mitgliedsschaft, Rentenbescheid etc.) stehen.
Also nochmal Danke für die ausfühliche und vor allem verständliche Darlegung der Zusammenhänge.

Grüße-
McLeen

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