Wechsel GKV zu PKV, aber mein Sohn? (Gesetzliche Krankenkassen)

Cuugan, (vor 4796 Tagen)

Hallo,
Ich, Ingenieur 36, als Angestellter, über der Jahresentgeldgrenze möchte mich privat versichern.
Meine Frau ist Gerichtsvollzieherin, also Beamtin.
Unser 16 Monate alter Sohn ist über sie versichert, also privat mit Beihilfe.

Wie verhält es sich jetzt, wenn ich in die private wechsle.
Muss ich dann unseren Sohn mitversichern, oder darf dieser bei meiner Frau bleiben.
Da meine Frau in Elternzeit ist, bin ich ja der höher verdienende.
Wenn meine Frau wieder arbeitet, sind wir ungefähr gleichauf.
Ihr Grundgehalt "knackt" sie jedoch nicht mein Gehalt.
Mit ihren ganzen Zulagen (variabel von Monat zu Monat) verdient sie netto meist genausoviel, teilweise mehr als ich.

Wer kann mir hier eine helfende Auskunft geben.

Schön wäre es, wenn unser Sohn aus Kostengründen bei meiner Frau bleiben kann.

Vielen dank,
Gruß
Hans

Wechsel GKV zu PKV, aber mein Sohn?

Czauderna, (vor 4795 Tagen) @ Cuugan

Hallo,
ich denke mal, dass es bei den PKVèn diese Fragestellung nicht gibt, da es dort auch keine Familienversicherung gibt - diese Problematik stellt sich nur bei der Familienversicherung in der GKV.
Gruss
Czauderna

Wechsel GKV zu PKV, aber mein Sohn?

Cuugan, (vor 4795 Tagen) @ Czauderna

Leider verstehe ich die Antwort nicht ansatzweise.

Mein Sohn ist jetzt bei meiner Frau versichert (Privat+Beihilfe) weil Beamtin.
Soweit ich informiert bin, muss ich, sobald ich in die Private wechsle meinen Sohn bei mir versichern, da ich der höher verdienende bin.

Heißt die Anwort: a) kann bei meiner Frau bleiben, b) muss zu mir wechseln, c) geht nur wenn....?

Besten Dank,
Gruß
Hans

Wechsel GKV zu PKV, aber mein Sohn?

Limba, (vor 4795 Tagen) @ Cuugan

frag doch direkt bei der Beihilfestelle nach. Die hat uns in unserem Fall so toll geholfen, hat uns Tipps gegeben wir wir was für optimal lösen. Wir haben dadurch viel Geld gespart (die Beihilfestellle weniger..).
Die Mitarbeiter der KK kennen sich mit dem Beihilfegesetz weniger aus, zumindest wir haben von unserer PKV immer nur gehört: so etwas hatten wir noch nie...

Limba

Wechsel GKV zu PKV, aber mein Sohn?

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4793 Tagen) @ Limba

Cuugan Ülemunczi, es bleibt Euere freie Wahl den Nachwuchs bei Mutter zu belassen oder nach Kündigung in Vaters Vertrag aufzunehmen. Aufnehmen heißt aber nicht, daß es in der PKV eine kostenlose Familienversicherung gibt. Die wurde in den dreißiger Jahren des letzten Jahrhunderts zwar kurzzeitig in Deutschland eingeführt, ist aber seit 1945 Geschichte.

Wechsel GKV zu PKV, aber mein Sohn?

Cuugan, (vor 4793 Tagen) @ Joachim Röhl

Hallo Herr Röhl,

worauf basiert diese Annahme, dass wir es uns aussuchen können wo mein Sohn versichert bleibt.
Wie bereits eingangs erwähnt ist meine Frau Beamtin und somit Privatversichert plus Beihilfeversichert.
Aktuell ist unser Sohn bei Ihr versichert und wir zahlen dafür monatlich ca. 35 €.

Welches Argument / Begründung gibt es, unseren Sohn nicht zu der höher verdienenden privatversicherten Person zu wechseln?

Über Hinweise wäre ich dankbar.
Schönen Abend

Wechsel GKV zu PKV, aber mein Sohn?

Joachim Röhl ⌂, Berlin 0172-3079777, (vor 4793 Tagen) @ Cuugan

Es gibt wenn beide Elternteile privat versichert sind keinen Paragrafen, der analog einer Mischversicherung aus privater und gesetzlich Versicherung festlegt, wo Kinder zu versichern sind. Das hatte auch Günther Czauderna so gemeint. Also wählen sie die sicher preisgünstigere Variante Kind bleibt bei der Mutter und fährt gleichfalls Beihilfe ein. Ein geöffneter Normaltarif würde für den Kleinen bei vergleichbaren Leistungen mindestens das Doppelte kosten. Nun klar?

Wechsel GKV zu PKV, aber mein Sohn?

Hartmut, (vor 4791 Tagen) @ Czauderna

[Beitrag gelöscht: Bitte keine Werbung! D. Red.]

Wechsel GKV zu PKV, aber mein Sohn?

RHW, (vor 4790 Tagen) @ Cuugan

Hallo,

in den Beihilfevorschriften des jeweiligen Dienstherrn ist geregelt, unter welchen Voraussetzungen für Kinder ein Beihilfeanspruch besteht. Meist gibt es nur Vorgaben zum Alter und zum Einkommen des Kindes. Bedingungen zzuum Einkommen des anderen Elternteils gibt es (meist) nicht.

Vor einem Wechsel in die PKV sollte man sich bewusst machen, dass es meist um eine lebenslange Entscheidung geht. Daher sollte man auch einen lebenslangen Vergleich PKV und GKV machen.

Wie hoch sind die Beiträge in der GKV und PKV bei folgenden Änderungen:

- Kurzarbeit, Selbständigkeit, 2. oder 3. Kind (Beiträge für Kinder und in der Elternzeit), Scheidung/Stiefkinder, Frührente, Altersrente, Kind studiert länger als bis zum 25. Geburtstag (bis dahin kann das Kind kostenlos in der GKV versichert sein), .....

Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen (Höhe ist abhängig vom Gesundheitszustand/behindertes Kind?) Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:

rehakids.de/phpBB2/forum21.html

Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:

• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)

• Hilfsmittel: Katalog der GKV:

Hilfsmittelkatalog

Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.

• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)

• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall

-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe

- Krankengeld/Krankentagegeld (Beitragszahlung zur Rentenversicherung, Zahlungsbeginn bei wiederholungserkrankungen, Krankengeldeinstellung bei Erwerbsminderung)

In der PKV werden notwendige Leistungen in angemessener Höhe erstattet. Was angemessen ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden nur anerkannte Methoden erstattet.

§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:

Musterbedingungen

Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).

Vielleicht interessant:

10 Irrtümer

GKV-PKV

PKV

Beschwerden von PKV-Versicherten

(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)

Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Braucht man als Angestellter die Leistung Reha/Kuren?" Oft kommt die Antwirt, das diese Leistung die Rentenversicherung bezahlt. Das ist zwar korrekt, aber nur bis zum Beginn einer Rente. Und dann wird es sehr schwierig, vermutlich eher unmöglich diese Leistung nachträglich in der PKV abzusichern.

Die gesparten Beiträge teilt man sich jetzt mit dem Arbeitegeber. Wenn die PKV später teurer als die GKV ist, trägt man die Mehrkosten alleine (Arbeitgeber und Rentenversicherung beteiligen sich dann nicht an den Mehrkosten: § 257 SGB V und § 106 SGB VI)

Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.

Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!

Beamte, die einen GKV-Ehegatten haben und selber in der GKV geblieben sind, sind übrigens während der Elternzeit beitragsfrei.

Gruß

RHW

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