Krankenkassenwechsel (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
bei bestimmten Leistungen sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet zu prüfen, was in der Vergangenheit war:
- z.B. Krankengeld -> Arbeitsunfähigkeitszeiten in den letzten 3 Jahren
- Kuren/Reha -> Maßnahmen in den letzten 4 Jahren durch andere Kostenträger
- Psychotherapie -> Behandlungen in den letzten 2 oder 3 Jahren
- Entgeltfortzahlung -> (auf Arbeitgeberanfrage) Arbeitsunfähigkeitszeiten in den letzten 12 Monaten
Gruß
RHW