PKV wechseln in Familienversicherung möglich?? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
wenn sie diese Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V nie beantragt hat, kann sie ab Tag der Heirat in die kostenlose Familienversicherung. Der Passus nach § 10 Absatz 1 SGB V, dass "von der Versicherungspflicht Befreite" nicht familienversichert werden können, betrifft sie dann nicht.
Die übrigen Voraussetzungen nach § 10 Absatz 1 SGB V müssen natürlich ebenfalls erfüllt sein.
Gruß
RHW