neue Bindungsfrist nach Verischerungslücke 2011 (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo zusammen ,
kennt jemand den Paragraphen für die Bindungsfristverlängerung nach einer Versicherungslücke ?
Ich habe eine Versicherungslücke 2011 von 3 Tagen gehabt und die Krankenkasse hat ohne jede Benachrichtigung meine Bindungsfrist verlängert. Nun würde ich gerne wissen , nach welchen Gesetzen dies durchgeführt worden ist. Dies kann mir die eigene Krankenkasse nach 14 Tagen nicht beantworten. Hat jemand einen Rat?
Mit freundlichen Grüßen
Marco
,ich war lückenlos krankgeschrieben 2011 . Beweis der Krankenzahlschein. Aber die Krankenkasse besteht darauf ,das es durch die Sperrzeit von 5 Tagen im Novemver 2011 eine Lücke gab und ich dadurch neue 18 Monate habe. ICh habe das Gefühl ,die verarschen mich. Kenne mich damit nicht so gut aus. Könnt Ihr mir das nochmal erklären