Sonn- u. Feiertagsarbeit (Gesetzliche Krankenkassen)
Es gibt ein Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen laut Arbeitszeitgesetz. Weiss jemand, welche Ausnahme die gesetzlichen Krankenkassen erfüllen, um 24 Stunden, auch an Sonn- und Feiertagen erreichbar zu sein?