Versicherungspflicht - Aufnahme verweigert (Gesetzliche Krankenkassen)
Die gleiche Versicherung braucht Ihre Tochter nicht in den Basistarif aufzunehmen. Vermutlich hat sie in der Kündigung schon auf § 193 Abs. 5 Satz 5 VVG hingewiesen. In diesem Fall muss sich Ihre Tochter für die 3 Monate eine andere PKV suchen. Erst dann kann sie in der GKV aufgenommen werden.