PKV verweigert Aufnahme: wie weiteres Vorgehen? (Krankenkassenrecht)
§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V greift nicht, da eine Versicherung gem. 193 Abs. 5 Satz 5 VVG bei einer anderen PKV im Basistarif möglich ist. Für jede andere PKV besteht ein Kontrahierungszwang im Basistarif.