Befreiter Student -- Heirat -- Wechsel möglich? (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Familienversicherung geht nur mit Vollendeung des 30. Lebensjahres frühestens mit Tag der Eheschliessung - was davor war interessiert für die Familienversicherung grundsätzlich nicht.
Das bedeutet, du kannst nur das nachweisen was lfd. ist, die Vergangenheit spielt da keine Rolle - erst in ca. einem Jahr, bei der Wiederholungsprüfung wird die Vergangenheit (Ab Beginn der Familienversicherung) abgefragt.
Gruss
Czauderna