Hallo,
nein, ein "Ruhen" geht nicht - es gibt die Möglichkeit einer Anwartschaft, allerdings spielt da der Grund des Auslandsaufenthaltes eine gewisse Rolle - kann also nur von der entsprechenden kasse verbindlich beantwortet werden.
Grundsätzlich gilt, das, wenn der 1. Wohnsitz in Deutschland verbleibt auch die Krankenversicherung in Deutschland verbleiben muss - als Ausweg bleibt da nur die Kündigung wegen Auslandsaufenthalt und nach Rückkehr die Wiederherstellung der Mitgliedschaft, dann muss aber der Auslandsaufenthalt lückenlos nachgewiesen werden - auch hier gilt, die Entscheidung, ob das so möglich ist, trifft die Krankenkasse und das Ganze sollte unbedingt vorher schriftlich fixiert werden.
Gruss
Czauderna