...lost in AOK Space,... (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
Grundlage für die Verpflichtung der Kasse bildet hier meiner Meinung nach der § 14 SGB I.
Danach hätte dich die Kasse nach Eingang der Stornierung des Arbeitgeber darüber informieren müssen, dass deine freiwillige Versicherung und damit auch deine Beitragspflicht weiter besteht.
Gruss
Czauderna