PKV oder GKV mit ALG II ? (Gesetzliche Krankenkassen)
da bin ich anderer Meinung....
Nach Absatz 1 Nr. 2a ist nicht versicherungspflichtig, wer unmittelbar vor dem Bezug von Arbeitslosengeld II privat krankenversichert war oder weder gesetzlich noch privat krankenversichert war und zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehört oder bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätte.
sieht also eher schlecht aus....weshalb warst du denn privat krankenversichert?