Drittstaater aus EU Land wie in Deutschland versichern?? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Dienstag, 28.05.2013, 17:49 (vor 3984 Tagen) @ ulrike

Falls es sich wirklich um einen EU-Bürger handelt, hier verwirrt der Begriff Drittstaater und er in dem nicht genannten EU-Land seine Mitgliedschaft aufrecht erhält, hätte er akuten Schutz in der Bundesrepublik über seine Schippkarte, so wie den ein kassenversicherter Deutscher auf Mallorca genießt. Vielfach handelt es sich bei Anfragen dieser Art aber um arme Teufel aus dem rumänisch-moldawischen Grenzraum oder auch wandernde Rotationseuropäer aus Südostbulgarien, dem Böhmischen; sprich in der Heimat werden überhaupt keine Beiträge abgeführt und da kein Versicherungsnachweis vorhanden ist, ist die GKV mindestens 12 Monate außen vor..

Bleibt die PKV mit dem Basistarif zu 630€, der auch alle auf normalem Wege nicht versicherbaren Kranken, die wegen Betrug aus einem Vertrag Rausgeflogenen und dieser Art Zugereiste versichern muss, Kraft Gesetz. Bei Überforderung und möglichem Sozialhilfeanspruch übernimmt dann die Gemeinschaft wie üblich einen Großteil der Beiträge bis auf rund 153€ monatlich.


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