Einstieg in PKV vor bzw. nach Vollendung des 30. Lebensj.? (Private Krankenversicherungen)
Ermessenspielräume, individuelle Einzelfallentscheidung, nicht an die große Glocke hängen ...
neee - ordnungsgemäße Anwendung von geltendem Recht
P. S. das muss man natürlich kennen