Rückkehr aus Ausland - PKV oder GKV? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Sonntag, 30.06.2013, 13:42 (vor 3958 Tagen) @ George

Wenn in einem EU-Staat (also z.B. Österreich) eine Versicherung in der dortigen gesetzlichen Krankenversicherung zustande kommt, greift nach Rückkehr in Deutschland die Versicherungspflicht nach § 5(1) Nr. 13 SGB V. D.h. eine weitere Versicherung in der deutschen GKV ist grundsätzlich möglich.
Bei nur kurzen Auslangsaufenthalten (unter 12 Monaten) gelten jedoch Ausnahmen für langjährig privat Versicherte, da in solchen Fällen ein Rückkehrrecht in den alten PKV-Vertrag besteht.

VDEK

BMG

Wie die Rechtslage in 10 Jahren aussieht, weiss jedoch niemand sicher zu sagen.


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