Berechnung der Familienversicherung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
es werden die Einkünfte, die laut Steuerbescheid dem PKV-Ehegatten zugeordnet sind, betrachtet und mit der Grenze von 52.200 Euro jährlich verglichen. § 10 SGB V
Wenn der Ehemann bereits am 31.12.2002 als Arbeitnehmer in der PKV versicheet war, wird die niedrigere Beitragsbemessungsgrenze als Grenzwert genommen. § 6 SGB V
Gruß
RHW